Beschwerdeverfahren

Das oben genannte Beschwerdeverfahren ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann Verweise auf einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten: Geschäftsbedingungen.

1.1. Der Verkäufer ist für Mängel an der Ware verantwortlich und der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich eine Reklamation gemäß dem geltenden Reklamationsverfahren beim Verkäufer einzureichen.

1.2. Die Bearbeitung von Beschwerden unterliegt dem gültigen Beschwerdeverfahren, das auf der Website des Verkäufers www.wunderkerzen.eu  veröffentlicht ist. Durch das Ankreuzen des Kästchens vor dem Absenden der Bestellung an den Verkäufer bestätigt der Käufer, dass er das Beschwerdeverfahren gelesen hat und ihm voll und ganz zustimmt. Gleichzeitig bestätigt er, dass er ordnungsgemäß über die Bedingungen und das Verfahren zur Reklamation von Waren informiert wurde, einschließlich Informationen darüber, wo die Beschwerde eingereicht werden kann, und über die Durchführung von Garantiereparaturen gemäß den Bestimmungen von § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. aus. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Slg. über Vergehen in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Gesetz“ genannt).

1.3. Das Beschwerdeverfahren gilt für Waren, die der Käufer vom Verkäufer im Wege des elektronischen Handels auf der E-Commerce-Website des Verkäufers erworben hat.

1.4. Die Reklamationsabwicklung in diesem Formular gilt für alle Geschäftsfälle, sofern nicht andere Garantiebedingungen vertraglich vereinbart sind.

1,5. Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer nur dann Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Ware Mängel aufweist, die durch den Hersteller, Lieferanten oder Verkäufer verursacht wurden, für die eine Gewährleistung besteht und die Ware beim Verkäufer erworben wurde.

1.6. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu prüfen. Unterlässt er dies, stehen ihm wegen der bei dieser Untersuchung festgestellten Mängel nur dann Ansprüche zu, wenn er nachweist, dass die Ware bereits bei Erhalt der Ware mit diesen Mängeln behaftet war.

1.7. Der Käufer ist berechtigt, die Sendung, d. h. die Ware sowie deren Verpackung, unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen. Stellt der Käufer fest, dass die Verpackung der Ware mechanisch beschädigt ist, ist er verpflichtet, dies dem Spediteur mitzuteilen und in dessen Anwesenheit den Zustand der Ware zu überprüfen. Wird bei Erhalt der Ware ein Schaden an der Ware festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich eine Aufzeichnung über Ausmaß und Art des Schadens an der Ware anzufertigen (Schadensprotokoll), deren Richtigkeit durch den Transporteur bestätigt wird. Auf Grundlage des so erstellten und dem Verkäufer zugestellten Protokolls kann der Verkäufer nach Klärung des Schadensfalls mit dem Spediteur die Beseitigung des Warenmangels, einen Preisnachlass auf die Ware und im Falle irreparabler Mängel an der Ware die Lieferung neuer Ware an den Käufer veranlassen.

1.8. Bei der Zustellung einer Sendung per Kurierdienst empfehlen wir, im Falle einer Beschädigung der Verpackung oder bei einem Schaden mit Verlust des Inhalts, die Sendung nicht anzunehmen oder sich direkt an den Kurierdienst des Versandunternehmens zu wenden. Sollten Sie beim Empfang eine beschädigte oder kaputte Verpackung oder einen Schaden mit Verlust des Inhalts feststellen, bitten wir Sie, uns diesen Vorfall innerhalb von 24 Stunden zu melden. ab Erhalt der Sendung. Für die Schadensmeldung benötigen Sie neben dem beschädigten Produkt und der Verpackung der Sendung auch einen Nachweis über den Erhalt der Sendung sowie einen Kaufbeleg – die Rechnung. Sie können uns über die Meldung und das Verfassen eines Schadensberichts per E-Mail an pyrocollection@gmail.com

informieren.

1.9. Beanstandungen mechanischer Schäden am Produkt, die bei Erhalt der Sendung nicht erkennbar waren, müssen unverzüglich nach Erhalt der Sendung, spätestens jedoch 24 Stunden nach Anlieferung der Ware, geltend gemacht werden. Der Nachweis, dass mechanische Beschädigungen am Produkt auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb von 24 Stunden erkennbar waren, obliegt dem Kunden. Ansprüche wegen später festgestellter Mängel an derart beschädigter Ware kann der Kunde nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware bereits bei Erhalt durch den Spediteur mit den reklamierten Mängeln behaftet war. Vor der ersten Verwendung ist der Käufer verpflichtet, die Garantiebedingungen einschließlich der slowakischen/tschechischen Bedienungsanleitung zu studieren und diese Informationen dann sorgfältig zu befolgen. Der Kunde ist berechtigt, bei Erhalt der Ware (persönlich und nicht persönlich) die Vollständigkeit der Verpackung zu prüfen. Bei Lieferung per Kurierdienst ist der Käufer berechtigt, vor Ort eine Schadensmeldung bezüglich unvollständiger Verpackung zu erstellen. Bei persönlicher Abholung der Ware ist der Käufer verpflichtet, den Inhalt des Pakets unverzüglich zu prüfen. Ansprüche wegen später festgestellter Mängel der beschädigten Ware stehen dem Kunden nur zu, wenn er nachweist, dass die Ware bereits bei Erhalt mit den gerügten Mängeln behaftet war.

1.10. Während der Garantiezeit hat der Kunde das Recht auf kostenlose Behebung des Mangels, nachdem er die Ware samt Zubehör, Dokumentation und Anleitung zusammen mit dem Garantieschein oder dem Zahlungsnachweis, der gleichzeitig als Garantiebrief gilt, wenn kein Garantiebrief ausgestellt wurde, bei einem autorisierten Vertreter des Verkäufers eingereicht hat.

1.11. Sollte die Ware Mängel aufweisen, hat der Kunde ein Reklamationsrecht nach den Vorschriften des§ 18 Abs. 2 des Gesetzes, indem Sie die Waren an den Verkäufer an die Adresse von PyroCollection, Slovakia s.r.o. mit Sitz in: Duklianska 38, 085 01 Bardejov liefern und das Reklamationsformular ausfüllen und an den Verkäufer übermitteln. Die Form des Formulars wird vom Verkäufer bestimmt und die Vorlage dafür auf der Website des Verkäufers veröffentlicht. Der Käufer ist verpflichtet, Art und Ausmaß der Mängel der Ware im Formular präzise anzugeben. Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv an den Verkäufer geliefert werden können, beginnt an dem Tag, an dem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Übergabe des ausgefüllten Reklamationsformulars vom Käufer an den Verkäufer,
  2. Lieferung der reklamierten Ware vom Käufer an den Verkäufer.

Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, den Warenversand zu versichern. Der Verkäufer akzeptiert keine per Nachnahme versandte Ware. Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv nicht an den Verkäufer geliefert werden können und fest installiert sind, beginnt an dem Tag, an dem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Übergabe des ausgefüllten Reklamationsformulars vom Käufer an den Verkäufer,
  2. eine Überprüfung der beanstandeten Ware durch einen vom Verkäufer benannten Dritten, der dem Käufer eine schriftliche Bestätigung der Überprüfung ausstellt.

Der Beginn des Beschwerdeverfahrens ist gleichzeitig der Tag der Einreichung der Beschwerde. Die reklamierte Ware muss an den Sitz des Verkäufers geliefert werden, sofern der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person nichts anderes bestimmt (z. B. die Ware direkt an die von ihm benannte Person zu liefern). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Unternehmen PyroCollection, Slovakia s.r.o., Duklianska 38, 085 01 Bardejov unter +421 911 958 567 oder per E-Mail an pyrocollection@gmail.com

1.12. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation bei jeder Niederlassung entgegenzunehmen, bei der die Entgegennahme der Reklamation möglich ist, d. h. an seinem Sitz oder bei einer gemäß § 18 Abs. 1 benannten Person. 2 Akte.

1.13. Der Verkäufer ist verpflichtet, an der unter Punkt 1.12 dieser Reklamationsordnung zur Entgegennahme von Reklamationen bezeichneten Stelle die Anwesenheit einer zur Bearbeitung von Reklamationen befugten Person gemäß den Bestimmungen des § 18 Abs. sicherzustellen. 3 Akte.

1.14. Der Käufer ist verpflichtet, Mängel der Ware unverzüglich beim Verkäufer zu reklamieren, andernfalls verliert er das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer.

1,15. Der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person stellt dem Käufer eine Bestätigung über die Reklamation der Ware in einer vom Verkäufer gewählten geeigneten Form aus, z. B.: in Form einer E-Mail oder schriftlich, wobei er verpflichtet ist, die Mängel der Ware gemäß § 18 Abs. genau anzugeben. 5 des Gesetzes und um den Verbraucher über seine Rechte aus den Bestimmungen § 622 und § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu informieren. Erfolgt die Reklamation über Fernkommunikationsmittel, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer unverzüglich eine Bestätigung der Reklamation zuzustellen; ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, so ist diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit einem Nachweis der Beanstandung, zuzustellen; Die Zustellung einer Reklamationsbestätigung bedarf keiner weiteren Prüfung, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, den Anspruch auf andere Weise nachzuweisen.

1.16. Auf Grundlage der Entscheidung des Käufers, welches seiner Rechte gemäß den Bestimmungen § 622 und § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet, ist der Verkäufer oder eine von ihm beauftragte Person verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Beschwerde gemäß den Bestimmungen festzulegen. § 2 Buchstabe a m) des Gesetzes unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Tagen ab Beginn des Reklamationsverfahrens, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Ware erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab Beginn des Reklamationsverfahrens. Nach der Festlegung der Methode zur Bearbeitung der Beschwerde wird der Verkäufer oder eine von ihm beauftragte Person die Beschwerde unverzüglich bearbeiten. in begründeten Fällen kann die Beschwerde auch später bearbeitet werden. Die Bearbeitung einer Beschwerde darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen eine neue Ware umzutauschen. Der Verkäufer wird den Käufer über den Abschluss des Reklamationsverfahrens und das Ergebnis der Reklamation in einer zwischen beiden Parteien vereinbarten Form (E-Mail und Einschreiben) informieren und dem Käufer gleichzeitig zusammen mit der Ware ein Reklamationsprotokoll aushändigen. Wenn der Käufer innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags eine Reklamation der Ware einreicht, kann der Verkäufer die Reklamation durch Ablehnung nur auf der Grundlage einer Sachverständigenaussage oder eines Gutachtens einer autorisierten, notifizierten oder akkreditierten Person oder eines Gutachtens einer benannten Person (nachfolgend „sachverständige Beurteilung der Ware“ genannt) bearbeiten. Unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung kann der Verkäufer vom Käufer nicht die Zahlung der Kosten der Begutachtung der Ware oder sonstiger mit der Begutachtung der Ware verbundener Kosten verlangen.

Wenn der Käufer nach Ablauf von 12 Monaten ab Abschluss des Kaufvertrags eine Produktreklamation einreicht und der Verkäufer diese ablehnt, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsbearbeitungsdokument anzugeben, an wen der Käufer die Ware zur fachmännischen Begutachtung senden kann. Wenn der Käufer die Ware anWenn die Ware einer im Dokument über die Beilegung der Reklamation genannten Person zur fachmännischen Begutachtung übergeben wird, trägt der Verkäufer die Kosten der fachmännischen Begutachtung sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, die ihm in angemessener Weise entstehen, unabhängig vom Ergebnis der fachmännischen Begutachtung. Wenn der Käufer durch eine fachmännische Beurteilung nachweist, dass der Verkäufer für den geltend gemachten Mangel der Ware verantwortlich ist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; Während der fachmännischen Begutachtung der Ware erlischt die Gewährleistungsfrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Einreichung der Reklamation alle für die fachmännische Begutachtung der Ware entstandenen Kosten sowie alle damit verbundenen Kosten zu erstatten. Ein erneut eingereichter Antrag kann nicht abgelehnt werden.

1.17. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsabschluss angezeigt wurden oder die er unter Berücksichtigung der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte kennen müssen.

1,18. Der Verkäufer kann die mangelhafte Sache jederzeit durch eine einwandfreie ersetzen, anstatt den Mangel zu beseitigen, sofern dies für den Käufer keine erheblichen Schwierigkeiten verursacht.

1,19. Das Recht des Käufers, die Garantie des Verkäufers in Anspruch zu nehmen, erlischt:

  1. Nichtvorlage eines Zahlungsnachweises, sofern es sich dabei um einen Garantieschein, Lieferschein oder Garantieurkunde, Zubehör oder Dokumentation der Ware handelt,
  2. Unterlassene Anzeige offensichtlicher Mängel bei Erhalt der Ware,
  3. dem Ablauf der Gewährleistungsfrist für die Ware,
  4. mechanische Beschädigung der Ware durch den Käufer,
  5. die Nutzung der Ware unter Bedingungen, die hinsichtlich Feuchtigkeit, chemischer und mechanischer Einflüsse nicht der natürlichen Umgebung entsprechen,
  6. unprofessionelle Handhabung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege der Waren,
  7. Schäden an der Ware durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation, den allgemeinen Grundsätzen, den technischen Normen oder den in der Slowakischen Republik geltenden Sicherheitsvorschriften festgelegten Bedingungen,
  8. Schäden an der Ware aufgrund unvermeidbarer und/oder unvorhersehbarer Ereignisse,
  9. Schäden an der Ware durch zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung,
  10. unsachgemäße Eingriffe, Transportschäden, Schäden durch Wasser, Feuer, statische oder atmosphärische Elektrizität oder sonstige höhere Gewalt,
  11. Eingriffe in die Ware durch eine unbefugte Person.

1,20. Die Garantie deckt keine normale Abnutzung des Artikels (oder seiner Teile) durch Gebrauch ab. Eine verkürzte Produktlebensdauer stellt keinen Mangel dar und kann nicht reklamiert werden.

1.21. Sollte die Ware bei Erhalt durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag entsprechen (sog. Vertragswidrigkeit), hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer kostenlos und unverzüglich die Sache in einen kaufvertragsgemäßen Zustand gemäß seinen Wünschen zu versetzen, entweder durch Ersatz der Ware oder durch Reparatur. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass für die Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer vor Übernahme der Ware von der Vertragsverletzung wusste oder diese selbst verursacht hat. Eine Abweichung vom Kaufvertrag, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Warenerhalts offenbar wird, gilt als eine Abweichung, die bereits bei Erhalt bestand, es sei denn, dies widerspricht der Natur der Ware oder es wird das Gegenteil bewiesen. Im Falle einer Abweichung zwischen der Ware und dem Vertrag hat der Verbraucher Anspruch auf die sogenannte Abhilfe, und zwar:

  • durch unentgeltliche Versetzung von Verbrauchsgütern in einen vertragsgemäßen Zustand durch Nachbesserung
  • durch eine angemessene Minderung des Kaufpreises
  • Ersatzlieferung von Waren
  • durch Rücktritt vom Vertrag

1,22. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren auf eine der folgenden Arten abzuschließen:

  1. durch Übergabe der reparierten Ware,
  2. Warenaustausch,
  3. Rückerstattung des Kaufpreises der Ware,
  4. durch Zahlung eines angemessenen Rabatts auf den Warenpreis,
  5. eine schriftliche Aufforderung zur Abnahme der vom Verkäufer spezifizierten Leistung,
  6. Begründete Ablehnung der Warenreklamation.

1,23. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer spätestens 30 Tage nach Einreichung der Beschwerde per Post, Kurierdienst oder Lieferdienst oder per E-Mail ein schriftliches Dokument über die Art und Weise der Festlegung der Beschwerdebearbeitung und über die Bearbeitung der Beschwerde auszustellen.

1,24. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (sofern im Einzelfall keine andere Gewährleistungsfrist angegeben ist) und beginnt mit dem Datum des Wareneingangs beim Käufer.

1,25. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware aufgrund einer Gewährleistungsreparatur nicht nutzen konnte.

1,26. Im Falle eines Warenaustauschs gegen neue Ware erhält der Käufer ein Dokument über die ausgetauschte Ware und eventuelle weitere Reklamationen erfolgen auf Grundlage des Originallieferscheins und dieses Reklamationsdokuments. Im Falle des Austausches gegen eine neue Ware beginnt die Gewährleistungsfrist ab Erhalt der neuen Ware erneut, jedoch nur für die neue Ware.

1,27. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz der Konsumgüter verlangen. Der Käufer hat nur dann Anspruch auf Umtausch der Ware, wenn dieser im Hinblick auf die Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist. Ob der Mangel verhältnismäßig ist, ist umstritten.autorisierten Service-Center in Form einer schriftlichen Beurteilung dieses Mangels. Auf Grundlage dieser Entscheidung werden die weiteren Schritte im Einklang mit dem Gesetz eingeleitet.

1,28. Alle Garantiereparaturen sind kostenfrei, sofern der Garantieanspruch zum Zeitpunkt der Geltendmachung gemäß Punkt 1.19 dieser Reklamationsordnung noch nicht verjährt ist.

1,29. Bei einem behebbaren Mangel erfolgt die Bearbeitung der Reklamation nach Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 1.16. dieses Beschwerdeverfahrens wie folgt:

  1. der Verkäufer dafür sorgt, dass der Mangel behoben wird, oder
  2. Der Verkäufer wird die mangelhafte Ware ersetzen.

1,30. Bei einem nicht behebbaren Mangel oder einem einzelnen, mehreren behebbaren Mängeln oder einer größeren Anzahl verschiedener behebbarer Mängel, die eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Ware verhindern, wird der Verkäufer je nach Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 1.16 verfahren. dieses Beschwerdeverfahrens wie folgt:

  1. Austausch der Ware gegen eine andere, funktionsfähige Ware mit gleichen oder besseren technischen Parametern, oder
  2. Sollte der Verkäufer die Ware nicht gegen eine andere umtauschen können, bearbeitet er die Reklamation durch Ausstellung einer Gutschrift für die mangelhafte Ware.

1,31. Die Bearbeitung der Reklamation bezieht sich ausschließlich auf die im Reklamationsformular aufgeführten Fehler.

1,32. Als mehrmaliges Auftreten eines behebbaren Fehlers gilt im Rahmen einer Reklamation das mehr als zweimalige Auftreten eines einzelnen behebbaren Fehlers.

1,33. Als größere Anzahl unterschiedlicher behebbarer Fehler gilt im Sinne einer Reklamation das gleichzeitige Auftreten von mehr als drei unterschiedlichen behebbaren Fehlern.

1,34. Als Zeitraum, der insgesamt mehr als 180 Tage beträgt, gilt für die Zwecke einer Reklamation der Zeitraum, in dem der Käufer die Ware nach Abschluss des Kaufvertrags aufgrund von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

1,35. Der Käufer ist berechtigt, einen Mangel der Ware geltend zu machen, nachdem er sein Recht ausgeübt und den Verkäufer aufgefordert hat, den Mangel der Ware gemäß Punkt 1.11 zu beseitigen. Nach Ablauf dieses Beschwerdeverfahrens und unabhängig vom Ergebnis der Beschwerde ist er nicht mehr berechtigt, wiederholt eine Beschwerde wegen desselben einmaligen Fehlers (nicht eines Fehlers derselben Art) einzureichen.

1,36. Für den Fall, dass der Verkäufer das Reklamationsverfahren mit der Begründung abbricht, dass die Reklamation berechtigt ist, der Produktmangel jedoch objektiv besteht und nicht behoben wurde, kann der Käufer sein Recht auf Beseitigung des Mangels an der Ware vor Gericht geltend machen.Reklamationsverfahren

1,37. Hinweise zur Beschwerde:

Aufgrund der Beschaffenheit der verkauften Ware (Unterhaltungspyrotechnik) können nur unbenutzte pyrotechnische Produkte (nicht funktionsfähig, beispielsweise aufgrund fehlender Zündschnur, Spur) zur Reklamation eingesandt werden. Der Käufer ist verpflichtet, gebrauchte (bereits gezündete) und nicht mehr funktionierende pyrotechnische Produkte gemäß den Anweisungen auf dem Produkt zu entsorgen. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Verwendung des pyrotechnischen Erzeugnisses mit den Gebrauchs- und Entsorgungshinweisen vertraut zu machen. Anweisungen finden Sie auf der Produktverpackung.

Eine Reklamation über eingesetzte (gezündete) Pyrotechnik kann auf Basis der erstellten Fotodokumentation anerkannt werden. Lassen Sie das fehlerhafte Produkt 30 Minuten lang in Ruhe. Machen Sie dann aus sicherer Entfernung Fotos. Befolgen Sie anschließend die Anweisungen zur Produktentsorgung auf der Verpackung. Jede andere Manipulation an der Störung ist untersagt!!!

Das Foto des beanstandeten Mangels sollte deutlich zeigen

ein. sichtbare Fehlfunktionen des Produkts,

b. sichtbar verbrauchter Zündteil des Produkts (durchgebrannte Sicherung),

c. Datum der Aufnahme des Fotos (wir empfehlen, das Datum an der Kamera einzustellen),

d. welches Produkt beansprucht wird. 

1,38. Für den Fall, dass der Käufer/Verbraucher mit der Bearbeitung der Beschwerde durch den Verkäufer nicht zufrieden war oder wenn der Käufer/Verbraucher den Verkäufer mit der Bitte um Abhilfe kontaktierte und mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Beschwerde bearbeitete, nicht zufrieden war oder wenn er der Ansicht ist, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat, hat der Käufer/Verbraucher das Recht, den Verkäufer mit der Bitte um Abhilfe zu kontaktieren. Wenn der Verkäufer auf eine solche Anfrage negativ reagiert oder nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Absendung antwortet, hat der Käufer - Verbraucher das Recht, einen Vorschlag zur Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bei einer alternativen Streitbeilegungsstelle einzureichen. Gegenstand der alternativen Streitbeilegung ist die „Slowakische Handelsinspektion, Prievozská 32, Postfach 5, 820 07 Bratislava 27“ oder eine andere relevante autorisierte juristische Person, die in der vom Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführten Liste der Stellen für alternative Streitbeilegung eingetragen ist (die Liste ist auf der Website http://www.mhsr.sk verfügbar). Der Käufer/Verbraucher hat das Recht, die Stelle zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten auszuwählen, an die er sich wenden möchte.

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs gelten die Bestimmungen von Geschäftsbedingungen.

Das Beschwerdeverfahrenfinden SieHIER

 

Dokumente zum Download

Reklamácia